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Professionelle Zahnreinigung

Professionell gereinigt heißt:
sauber bis in die kleinsten Zwischenräume

Kein Mensch ist in der Lage, seine Zähne bis in die kleinste Lücke zu putzen. Es finden sich immer Nischen, enge Zahnzwischenräume, Brückenglieder, Kronenränder und Zahnfleischtaschen, die selbst der geübteste Zahnputzer nicht genügend sauber halten kann. Die dort verbleibenden Beläge können sowohl Karies verursachen als auch Entzündungen auslösen. Durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung werden diese schädlichen Beläge entfernt und so das Entzündungs- und Kariesrisiko deutlich reduziert.

Das passiert bei der professionellen Zahnreinigung

Zuhause stehen zur persönlichen Zahnpflege nur Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnseide, Interdentalbürsten und ähnliche Hilfsmittel zur Verfügung. Das aber reicht in der Regel nicht aus! Denn trotz guter oder sehr guter Putzarbeit entwickelt sich Zahnstein, lagern sich Beläge ab oder Zähne verfärben sich leicht. Der Zahnarzt oder ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter kann diese Schwachstellen durch eine ungefährliche Anfärbung der Zähne sichtbar machen. Im Rahmen der professionellen Zahnreinigung entfernt er den Zahnstein mit einem Ultraschallgerät und mögliche Beläge an schwer zugänglichen Stellen oder Nischen mit speziellen Handinstrumenten. Verfärbungen, die durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Rauchen entstehen lassen sich mit einem Pulverstrahlgerät beseitigen.

Im Anschluss werden die Zahnflächen geglättet und poliert, um zu verhindern, dass sich schnell neue Beläge anhaften. Abschluss der professionellen Zahnreinigung ist stets eine spezielle Fluoridlackierung zum Schutz des Zahnschmelzes. Aber auch die Beratung ist wichtig. Der Zahnarzt oder Dentalhygieniker erklärt, welche Putztechnik für den Patienten die beste ist.

Kosten nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen

Die professionelle Zahnreinigung wird nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In diesem Fall müssen Patienten die Kosten selbst tragen. Die professionelle Zahnreinigung ist eine so genannte frei zu vereinbarende Leistung. Es gibt darum keine einheitliche Berechnung; die Höhe der Kosten richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie kann abhängig sein von der Anzahl der zu reinigenden Zähne, vom Zeitaufwand, von der Stärke der Zahnbeläge oder anderen Faktoren. Der Zahnarzt informiert gern.

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