Zahnvorsorge für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versiche­rung zusätzlich zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen weitere Präventionsmaßnahmen vor.

Ein junger Mann mit Down-Syndrom sitzt in einem Rollstuhl, der von einer Betreuerin geschoben wird. © unai – stock.adobe.com

Zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen

Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige, die gesetzlich krankenversichert sind, haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da bei diesen Patienten die Fähigkeit zur selbstständigen Mundpflege meist stark eingeschränkt ist, sind sie auf eine besondere Unterstützung angewiesen. Für die Betroffenen sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen deshalb folgende Präventionsmaßnahmen vor, die entweder in der Zahnarztpraxis oder bei einer aufsuchenden Betreuung durch einen Zahnarzt zu Hause und in Einrichtungen durchgeführt werden können:

  • eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus,
  • die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege,
  • eine Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene,
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit und
  • die Entfernung harter Zahnbeläge einmal im Kalenderhalbjahr.

Zudem sollen Pflegepersonen oder Personen, die die Betroffenen unterstützen, in die Aufklärung und in die Erstellung des Pflegeplans mit einbezogen werden. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen sowie Erkrankungen der Mundschleimhaut zu senken.

Video: praktischer und verständlicher Wegweiser

Die Kassenzahnärzte stellen für Patienten, Angehörige, Pflegepersonal und Praxen im Internet ein Video zur Verfügung, das über dieses wichtige Versorgungsangebot informiert. Die zusätzlichen Leistungen der gesetzlichen Kassen gehen unter anderem auf das Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ zurück, das von der Zahnärzteschaft vor über zehn Jahren mit dem Ziel veröffentlicht wurde, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Handicap lebenslang zu fördern und zu verbessern.

Das Video erklärt anschaulich, warum die Mundgesundheit für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige besonders wichtig ist. Es zeigt nicht nur die zusätzlichen Leistungen im Einzelnen auf, sondern informiert auch darüber, welche Möglichkeiten der zahnärztlichen Versorgung es für die Patienten zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen gibt. Der Film weist außerdem auf die gesetzlichen Regelungen zu Krankenfahrten und Krankentransporten bei einer Behandlung in der Praxis hin. Darüber hinaus wird auch erklärt, was ein „Kooperationsvertrag“ ist. Behandelt der Zahnarzt in einer Pflegeeinrichtung, hat er zuvor einen solchen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung abgeschlossen. Das Video ist auf diese Weise ein praktischer und leicht verständlicher Wegweiser für alle diejenigen, die vom Thema Pflege und Mundgesundheit direkt oder indirekt betroffen sind.

Das Informationsvideo der Kassenzahnärzte kann man sich im Internet auf einer speziellen Themenwebsite anschauen, auf der noch weitere Informationen für Patienten, Angehörige und Pflegepersonal sowie Zahnarztpraxen zu finden sind.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung / KZV Nordrhein