Gesetzliche Zahnvorsorge

Neben der sorgfältigen Kinderzahnpflege zu Hause sind die gesetzlichen Vorsorgeleistungen für Kinder ein grund­legender Baustein für die lebenslange Erhaltung ihrer Mund­gesundheit. Für junge Patienten ist ein umfassendes und auf das jeweilige Alter abgestimmtes Prophylaxe­programm vorgesehen. Verantwortungsbewusste Eltern sollten mit ihren Sprösslingen schon vom ersten Zähnchen an regelmäßig zum Zahnarzt gehen.

Von Dr. Ralf Hausweiler, Susanne Krieger und Alexander Saenger

Ein Zahnarzt schaut behutsam in den Mund eines kleinen Kindes, das von seiner Mutter im Arm gehalten wird. © Drobot Dean – stock.adobe.com

Umfangreiches Vorsorgepaket vom Kleinkindalter an 

Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen sieht Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis für Kinder von sechs Monaten bis zum Eintritt ins Schulalter vor. Für Sechs-bis 17-Jährige schließt sich ein spezielles Programm der Individualprophylaxe an. Und so sorgt die Zahnarztpraxis für die Zahngesundheit ihrer jungen Patienten vor:

Zahnvorsorge von 6 Monaten bis 5 Jahre 

Mit dem Durchbruch des ersten Milchzahns im Alter von ungefähr sechs Monaten ist es auch Zeit für die erste zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Bis zum Erreichen des sechsten Geburtstags schützen insgesamt sechs Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung und weitere Vorsorgemaßnahmen schon die kleinsten Patienten effektiv vor Karies und Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich. 

Ein tabellarischer Überblick über die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis für Kinder von sechs Monaten bis 5 Jahre © Ilka Lange (Satz)
Tipp

Zahnvorsorge für Kinder

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollten für Eltern und Kind genauso zur Vorsorgeroutine gehören wie die Untersuchungen beim Kinderarzt!

Kampf gegen frühkindliche Karies 

In der Zahnarztpraxis steht eine breite Palette an Vor­sorgemaßnahmen für junge Patienten bereit, die Eltern bei ihren Bemühungen um die Zahngesundheit ihrer Kinder wirksam unterstützen. Wussten Sie, dass es die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen als Kassenleistung für die allerjüngsten Patienten noch gar nicht allzu lange gibt? Dass eine umfassende Zahnvor­sorge für Kinder unter drei Jahren in den Leistungskata­log der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde, ist dem erfolgreichen Bemühen der Zahnärzte in Deutschland und dem von ihnen entwickelten Konzept zur besseren zahnmedizinischen Versorgung von Kin­dern dieser Altersgruppe zu verdanken – ein Meilenstein bei der Bekämpfung frühkindlicher Karies. Zahnärzte appellieren daher an alle Eltern, die Leistungen der ge­setzlichen Zahnvorsorge vom ersten Milchzahn an un­bedingt in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. So schaffen sie für ihre Kinder auch in puncto Zähne opti­male Startbedingungen und die besten Chancen auf ein zahngesundes Leben.

Erste Zähne

Milchzähne sind wichtig

Milchzähne sind wichtig als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Fallen Sie wegen Karies frühzeitig aus, kann es zu Fehlstellun­gen der nachwachsenden Zähne und Verschiebungen im ganzen Gebiss kommen. Sind Milchzähne von Karies befallen, besteht auch für die bleibenden Zähne ein erhöhtes Kariesrisiko. Besonders kariesanfällig sind die ersten bleibenden Backenzähne (6-Jahr-Molaren). Der Zahnarzt behält sie gut im Auge.

Unterstützung für Eltern

Zahnärztlicher Kinderpass

Der „Zahnärztliche Kinderpass“ der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein für alle kleinen Zahnarztpatienten und ihre Eltern dokumentiert genau, welche zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern bis zur Einschulung durchgeführt werden müssen, und enthält wertvolle Informationen zur Erhaltung der Zahn- und Mundgesundheit des Kindes.

Individualprophylaxe für 6- bis 17-Jährige 

Zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensjahr kommt es beim Gebiss von Kindern zu einer grundlegen­den Veränderung. Die Milchzähne fallen nach und nach aus und die bleibenden Zähne nehmen ihre Stelle ein. Das Gebiss der Übergangszeit weist die typischen Zahn­lücken auf und wird auch Wechselgebiss genannt. Die bleibenden Zähne sind in der Zeit nach ihrem Durchbruch besonders kariesgefährdet. Dem trägt das Vorsorgepro­gramm der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung. Die Individualprophylaxe für Sechs- bis 17-Jährige sieht eine eingehende zahnärztliche Betreuung vor. Kinder und Jugendliche in diesem Alter können einmal pro Ka­lenderhalbjahr in einem zeitlichen Abstand von mindes­tens vier Monaten zur Kontrolluntersuchung kommen. Ab dem zwölften Geburtstag erhalten die jungen Patienten vom Zahnarzt ein Bonusheft. Benötigt wird ein Eintrag pro Kalenderhalbjahr. Die gesetzliche Zahnvorsorge für Kinder ab dem Schulalter umfasst folgende Leistungen: 

  • Durch die sorgfältige Inspektion der Mundhöhle kann der Zahnarzt mögliche Erkrankungen erkennen, die An­fälligkeit für Karies bestimmen und unzureichend ge­putzte Stellen an den Zähnen ermitteln und dokumen­tieren. So lässt sich bei späteren Untersuchungen auch feststellen, ob sich die Mundhygiene verbessert hat. 

  • Kinder und Jugendliche erfahren in einer altersgerech­ten Weise, wie es zu Erkrankungen im Zahn- und Mund­bereich kommt. Das Praxisteam übt mit ihnen ein, wie man sich richtig die Zähne putzt. Auch die zahngesun­de Ernährung steht auf dem „Unterrichtsplan“. Ziel ist, die jungen Patienten für die Zahnvorsorge und einen zahngesunden Lebensstil zu motivieren. 

  • Zum Schutz vor Karieskeimen kann der Zahnarzt bei gesunden bleibenden Backenzähnen eine Fissurenver­siegelung vornehmen.
  • Der Zahnschmelz wird durch Auftragen von Fluoridlack gehärtet – bei normalem Kariesrisiko halbjährlich, bei hohem Kariesrisiko zweimal pro Halbjahr.

Neben der gesetzlichen Individualprophylaxe gibt es noch weitere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahre, die zu den Privatleistungen zählen, aber aus medizinischer Sicht sinnvoll sein können. Der Zahnarzt informiert darüber gerne.

Kariesschutz

Fissurenversiegelung schützt

Bei den bleibenden Backenzähnen ist aufgrund der tiefen Rillen und Furchen (Fissuren) in den Kauflächen das Kariesrisiko besonders hoch. Bei der Versiegelung werden die Fissuren mit einer dünnen Kunststoffschicht verschlossen. Diese wirkt wie ein Schutzschild und kann die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich verringern.