Vorsorgeuntersuchung
Die von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehene halbjährliche Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis dient der Früherkennung von Erkrankungen der Zähne, des Zahnfleischs und der Mundschleimhaut. So kann der Zahnarzt rechtzeitig eine Behandlung einleiten, wenn es erforderlich ist.
Zentraler Baustein der Prophylaxe
Zweimal im Jahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Einmal jährlich ist auch die Entfernung von Zahnstein kostenfrei.
Die halbjährliche Kontrolluntersuchung ist ein zentraler Baustein der Zahnvorsorge (auch Prophylaxe genannt). Sie dient der Früherkennung von Erkrankungen der Zähne, des Zahnfleischs und der Mundschleimhaut. Dies ist umso wichtiger, weil in den meisten Fällen Erkrankungen des Zahnfleisches schmerzlos sind und erst vom Zahnarzt erkannt werden. Wer regelmäßig zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis kommt, hat also beste Aussichten, sich seine Mundgesundheit bis ins hohe Alter zu erhalten.
Der Zahnarzt sieht zudem, ob Sie die Zähne zu Hause richtig putzen, und zeigt Ihnen bei Bedarf die optimale Zahnputztechnik. Er ist immer auch Berater und Vertrauensperson für den Patienten und der erste Ansprechpartner bei allen Fragen zu Vorsorge und Therapie.
Vorsorge lohnt sich – auch finanziell!
Die regelmäßige Teilnahme an den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen lohnt sich nicht nur für die Zahn- und Mundgesundheit, sondern auch für den Geldbeutel. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen steigt um zehn Prozentpunkte, wenn Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren. Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss für die Kassenleistung um weitere fünf Prozentpunkte. Kinder und Jugendliche müssen mindestens einen Eintrag pro Kalenderhalbjahr im Bonusheft vorweisen können.