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Vorsorgeuntersuchung nicht vergessen

Vorsorge lohnt sich!

Viele Patienten können kein lückenloses Bonusheft vorweisen. Wer jedoch nicht regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt geht, verschenkt bares Geld, wenn er Zahnersatz benötigt. Nur bei nachweislich regelmäßiger Teilnahme an zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen besteht ein Anspruch auf einen höheren Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Noch viel wichtiger als eine Kostenersparnis ist aber die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch, die man sich durch eine regelmäßige Vorsorge erhält. Schließlich sind schöne, gesunde Zähne der beste Garant für Lebensqualität und Lebensfreude bis ins hohe Alter. Zahnvorsorge lohnt sich also gleich mehrfach.

Höhere Festzuschüsse durch lückenloses Bonusheft

Ein ordentlich geführtes Bonusheft ist der Nachweis dafür, dass man regelmäßig die Kontrolltermine beim Zahnarzt wahrgenommen hat. Wenn einmal Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird, belohnt die Krankenkasse den regelmäßigen Gang zum Zahnarzt mit einem Plus an Zuschuss. Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um zehn Prozentpunkte, nach weiteren fünf Jahren um zusätzliche 5 Prozentpunkte. Können Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, beträgt die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kasse an den Gesamtkosten für die Regelversorgung insgesamt 75 Prozent.

Lesen Sie zum Thema auch die Ausführungen zum 
Dreifach-Bonus der Zahnvorsorge.

Wie oft zur Kontrolluntersuchung?

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Auch Prothesenträger sollten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen. Der Zahnarzt untersucht die Mundschleimhaut und prüft die Funktionstüchtigkeit der Totalprothese. Erwachsene müssen also einmal im Kalenderjahr den Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung aufsuchen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal. Dementsprechend muss das Bonusheft bei einem Erwachsenen einen Stempel pro Jahr, bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr aufweisen. Übrigens übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Erwachsenen insgesamt zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Die Entfernung von Zahnstein (Entfernen harter Beläge) ist einmal im Jahr kostenfrei.

Bonushefteinträge

Ein Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich. Patienten sind selbst für die Einträge in das Bonusheft verantwortlich, die das Praxisteam gerne auf Anfrage hin vornimmt. Wenn das Bonusheft einmal verloren gegangen ist, kann es jederzeit nachträglich ausgestellt werden. Da ein Zahnarzt die Befunde und Behandlungen seiner Patienten über einen Zeitraum von 10 Jahre aufbewahrt, kann er anhand seiner Unterlagen ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen.

Bild Startseite und diese Seite: Fotolia / JackF

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