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Vorsorge für Kleinkinder

Vorsorgemaßnahmen als Kassenleistung

Seit dem 1. Juli 2019 stehen auch für Kinder unter drei Jahren zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und weitere Prophylaxemaßnahmen als gesetzliche Leistungen zur Verfügung. Damit wurden langjährige Forderungen der Zahnärzteschaft umgesetzt. Bereits 2014 hatten die Zahnärzte in Deutschland ein Vorsorgekonzept zur besseren zahnmedizinischen Versorgung von kleinen Kindern vom Säuglingsalter bis zum Alter von 3 Jahren vorgelegt. Dementsprechend bewerten die Zahnärzte die Einführung der neuen Leistungen als wichtigen Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies.

Die Vorsorgeleistungen auf einen Blick

Um auch die kleinsten Patienten effektiv vor Karies zu schützen und den Grundstein für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit zu legen, können seit dem 1. Juli 2021 folgende Prophylaxeleistungen in Anspruch genommen werden:

  • Für Kinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat besteht jetzt ein Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Anschließend können Kinder wie bisher bis zum vollendeten 6. Lebensjahr drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.
  • Im Rahmen der neuen Früherkennungsuntersuchungen findet auch eine Beratung der Eltern statt. Der Zahnarzt und sein Team geben außerdem eine Anleitung für die tägliche Zahnpflege des Kindes und fragen danach, ob bereits Fluoridierungsmittel – wie z. B. eine fluoridhalte Zahnpasta – angewendet werden.
  • Darüber hinaus gehört für Kinder zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat jetzt zweimal im Kalenderhalbjahr das Auftragen von Fluoridlack für eine Zahnschmelzhärtung zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob bereits eine (initial-)kariöse Läsion vorliegt. Anschließend haben Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bei einem hohen Kariesrisiko weiterhin unverändert Anspruch auf eine Fluoridierung.

Wenn Sie kleine Kinder in dem betreffenden Alter haben, denken Sie bitte daran, diese neuen zahnärztlichen Vorsorgeleistungen für Ihre Kleinen genauso routinemäßig wie die kinderärztlichen Untersuchungen in Anspruch zu nehmen.

Was ist frühkindliche Karies?

Frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) ist eine ernstzunehmende Bedrohung für die Zahngesundheit von kleinen Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter. Bereits bei den unter Dreijährigen sind deutschlandweit rund 15 Prozent betroffen. Karies, die in den ersten drei Lebensjahren entsteht, verursacht fast die Hälfte der kariösen Zahnschäden, die zum Zeitpunkt der Einschulung festgestellt werden.

Frühkindliche Karies entsteht vor allem durch zucker- und säurehaltige Getränke aus Saugflaschen und mangelnde Mundhygiene. Man spricht auch von „Nuckelflaschenkaries“. Durch das ständige Nuckeln am Fläschchen werden die Zähne im Übermaß von süßen Tees oder Fruchtsäften bzw. Fruchsaftschorlen umspült. Werden Milchzähne dadurch kariös und anschließend nicht behandelt, kann dies neben Zahnschmerzen, Fisteln oder Abszessen auch zum vorzeitigen Zahnausfall führen. Da Milchzähne eine wichtige Funktion als „Platzhalter“ für die nachrückenden Zähne haben, kann ihr frühzeitiger Ausfall zu Zahnfehlstellungen beim bleibenden Gebiss führen. (sk)

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Bild Startseite: Fotolia / Oksana Kuzmina

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