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Volkskrankheit Parodontitis

Ratgeber von Zahnärzten für Patienten

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Nordrhein hat ein Ratgeber-Video veröffentlicht, das Patientinnen und Patienten über das Krankheitsbild und die Behandlungsmöglichkeiten bei entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) aufklärt. Das Video mit vielen wichtigen Informationen und Erläuterungen zahnmedizinischer Experten steht Ihnen hier zur Verfügung:

Volkskrankheit Parodontitis – ein Ratgeber der KZV Nordrhein (Video)

Behandlung nach aktuellem Stand der Zahnmedizin

Parodontitis ist – wie es der Titel des Videos bereits besagt – eine „Volkskrankheit“: Nach Schätzungen leiden rund zwölf Millionen Erwachsene in Deutschland an schweren parodontalen Erkrankungen, jeder Zweite weist eine behandlungsbedürftige Form auf. Gesetzlich versicherte Patienten, die an Parodontitis leiden, können eine ganze Reihe von Kassenleistungen in Anspruch nehmen, die dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Forschung entsprechen und es ermöglichen, diese Erkrankung des Zahnhalteapparates mit umfassenden und an den individuellen Bedarf des Patienten angepassten Maßnahmen erfolgreich zu bekämpfen. Damit wurde zugleich einer langjährigen Forderung der Zahnärzteschaft entsprochen. Wie bisher muss eine Parodontitistherapie vor Beginn bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, bei der der Patient Mitglied ist.

Unterstützende parodontale Therapie

Die Parodontitisbehandlung richtet sich nach Stadium und Grad der Parodontitis und umfasst jetzt ebenfalls die sogenannte „Unterstützende parodontale Therapie“ (UPT), um nachhaltige Ergebnisse im Sinne einer möglichst dauerhaften Heilung zu erzielen. Grundlage jeder Therapie ist dabei zunächst eine sorgfältige Untersuchung des Zahnhalteapparates (Parodont) durch den Zahnarzt, deren Ergebnisse genauestens dokumentiert werden. Um den Schweregrad der Erkrankung festzustellen, werden mit einem speziellen Instrument die Tiefen der Zahnfleischtaschen gemessen und Röntgenaufnahmen ausgewertet. Außerdem wird nach Allgemeinerkrankungen (vor allem Diabetes), nach Tabakkonsum und der Einnahme von Medikamenten gefragt. Auf Basis der Befunde erstellt der Zahnarzt einen individuellen Behandlungsplan. Die gründliche Reinigung der Zähne, die dauerhafte Entfernung von entzündetem Gewebe und harten Ablagerungen mit Spezialinstrumenten sowie die Glättung der Zahnwurzeln im Rahmen der eigentlichen Parodontitistherapie beseitigen die Entzündungsursachen und fördern die Regeneration des Zahnbettes.

Mit der „Unterstützenden parodontalen Therapie“ wird sodann der Erfolg nachhaltig gesichert, den der Zahnarzt mit dem Patienten durch die Behandlung der Zahnbetterkrankung erzielt hat. Ziel der UPT ist, eine wiederkehrende Entzündung zu verhindern, da das Risiko hierfür gerade innerhalb von zwei Jahren nach einer Parodontitisbehandlung sehr hoch ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen deshalb in diesem Zeitraum die Kosten einer an das individuelle Patientenrisiko angepassten UPT. Diese Maßnahmen können zudem um weitere sechs Monate verlängert werden.

Sprechende Zahnmedizin

Zu den neuen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Parodontitistherapie gehört jetzt auch die „Sprechende Zahnmedizin“. Diese beinhaltet ein Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie eine individuelle Mundhygieneunterweisung. Der Zahnarzt klärt den Patienten über den Befund und dessen Bedeutung auf und bespricht mit ihm die vorgesehenen Therapieschritte. Er überprüft die Mundhygienesituation des Patienten und erklärt ihm, wie er seine Mundhygiene verbessern kann. Das stärkt die Kompetenz des Patienten in Sachen Parodontalgesundheit und Mundhygiene und motiviert ihn zu einem aktiven Mitwirken, das in hohem Maße entscheidend für ein positives Behandlungsergebnis ist.

Lebenslange Nachsorge

Und auch, wenn die eigentliche Therapie und die nachfolgende „Unterstützende parodontale Therapie“ in der Zahnarztpraxis beendet sind, muss sich der Patient nach einem individuellen Nachsorgeplan weiterhin darum bemühen, sein Zahnfleisch zu schützen – und das lebenslang. Denn die Gefahr eines erneuten Auftretens der Entzündung nach einer Parodontitisbehandlung darf auf keinen Fall unterschätzt werden.

Ganz wichtig: die Mitarbeit des Patienten

Die Mitarbeit des Patienten durch eine sorgfältige Mundhygiene nach den Anweisungen des Zahnarztes ist also Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg jeder Parodontalbehandlung. Dies gilt auch für die Zeit nach der Therapie. Parodontitispatienten ist darüber hinaus die regelmäßige Wahrnehmung der Professionellen Zahnreinigung beim Zahnarzt (mindestens zweimal im Jahr) zu empfehlen. (ssch/rh/hho/stk/asae/un/sk)

Bild Startseite und diese Seite: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Adobe Stock / Stefano Garau

Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen

Für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen wurde der Zugang zu den Leistungen einer Parodontitisbehandlung erleichtert. Bei diesen Patientengruppen tritt Parodontitis oft in einer schweren Form auf. Kann die systematische Parodontitisbehandlung bei ihnen nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, muss diese nur unbürokratisch bei der Krankenkasse angezeigt werden.

Auf das Zahnfleisch achten!

Folgende Alarmzeichen können auf eine Zahnfleischentzündung oder Parodontitis hinweisen. Treten Sie bei Ihnen in Erscheinung, sollten Sie umgehend den Zahnarzt aufsuchen:
   

• Blutungen, Rötungen und Schwellungen des Zahnfleisches,
• Berührungsempfindlichkeit des Zahnfleisches,
• Mundgeruch,
• Eiterbildung am Zahnfleischrand,
• Zahnfleischrückgang,
• Zahnlockerungen.

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