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Zahnvorsorge lohnt sich

Festzuschuss für Zahnersatz

Gesetzlich Versicherte erhalten genau festgelegte Beträge für ihren Zahnersatz, die Festzuschüsse genannt werden. Bis zum Herbst 2020 haben gesetzliche Krankenkassen bei Zahnersatz grundsätzlich die Hälfte der durchschnittlichen Gesamtkosten einer Regelversorgung als Festzuschuss gezahlt, mit dem 1. Oktober 2020 ist der Festzuschuss auf 60 Prozent erhöht worden.

Für Patientinnen und Patienten, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, lohnt sich nun die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen noch mehr. Belegt ihr Bonusheft im Jahr der geplanten Behandlung, dass sie in den letzten 5 bis 10 Jahren zuvor regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren, erhalten sie von der Kasse ein Plus an Zuschuss (Bonus) entsprechend der nachgewiesen Zeiträume.

Extrazuschuss (Bonus)

Ausgehend von einem Festzuschuss der Krankenkasse von grundsätzlich 60 Prozent der Gesamtkosten für die Regelversorgung steigt der Betrag, den die Kasse übernimmt, nach 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge um 10 Prozentpunkte, nach 10 Jahren sogar um weitere 5 Prozentpunkte an. Das entspricht einer Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kasse von 70 Prozent nach 5 Jahren bzw. von 75 Prozent nach zehn Jahren. Insgesamt steigt der Festzuschuss durch die Bonuszahlungen um 25 Prozent an.

Dreifacher Bonus für die regelmäßige Zahnvorsorge

Die finanzielle Entlastung ist jedoch bei Weitem nicht der einzige Vorteil einer konsequenten Zahnvorsorge. Am meisten profitiert die Gesundheit von Mund und Zähnen. Und wer für seine Zähne sorgt, tut auch etwas für die Gesundheit des gesamten Organismus. Der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wird auf diese Weise gleich mit einem dreifachen Bonus belohnt. Eine gute Zahngesundheit ist dabei immer Ihr größter Bonus und zählt mehr als jede Kostenersparnis!

Einfach nicht mehr wegzudenken: das Bonusheft

Es sprechen also eine Menge Gründe dafür, am gesetzlichen Vorsorgeprogramm teilzunehmen, und damit auch für das Bonusheft, das zu einem unverzichtbaren Bestandteil der persönlichen Zahnvorsorge geworden ist. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und jeder mitversicherte Angehörige ab zwölf Jahren sollte ein Bonusheft führen. Es ist über die Krankenkasse und beim Zahnarzt erhältlich, nicht größer als ein Personalausweis und passt praktischerweise in jede Brieftasche oder in ein Portemonnaie. Groß ist dagegen sein Nutzen: Es hilft dabei, regelmäßig etwas für seine Zahngesundheit zu tun, und belegt schwarz auf weiß den Bonusanspruch gegenüber der Krankenkasse. Denken Sie bitte möglichst immer daran, zum Vorsorgetermin Ihr Bonusheft mitzubringen! (sk)

Bild Startseite und diese Seite: Adobe Stock / ghazii • Bild unten links: semio / Ilka Lange

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Stempel vergessen? Das können Sie tun

Wenn der Stempel für eine wahrgenommene Kontrolluntersuchung fehlt, kann das Praxisteam den Stempel auf Bitte des Patienten nachtragen. Und auch, wenn das Bonusheft einmal verloren geht, ist das kein Grund zur Besorgnis: Die Praxis stellt Ihnen anhand der vorhandenen Patientendaten gerne ein neues Heft aus.

   

Grundsätzlich sollte dies aber immer die Ausnahme sein. Bitte bewahren Sie daher das Heft immer an einem bestimmten Platz auf – zu Hause oder in der Brieftasche.

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