Zuschuss für Härtefälle
Dann zahlt die Krankenkasse mehr
Mitglieder erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse genau festgelegte Beträge für den Zahnersatz. Diese Festzuschüsse richten sich nach dem jeweils vorliegenden Befund des Zahnarztes. Patienten, bei denen eine sogenannte unzumutbare Belastung vorliegt, können in Ausnahmefällen einen höheren Zuschuss beantragen und bekommen.
Die Regelversorgung: Maßstab für alle Zuschüsse
Berechnet wird die Höhe der Zuschüsse auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Bei einem fehlenden Zahn in der Zahnreihe wäre das zum Beispiel die Brücke. Von den durchschnittlichen Kosten für eine Brücke tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen dann 60 Prozent. Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 1.274 Euro können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse jedoch höhere Zuschüsse für ihren Zahnersatz erhalten. Anstelle der üblichen 60 Prozent übernimmt die Kasse dann 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer sich allerdings für einen besonders hochwertigen Zahnersatz entscheidet, muss die über die Regelversorgung hinausgehenden Kosten übernehmen.
Härtefall: Wer zählt dazu?
- Alleinstehende Versicherte mit Bruttoeinnahmen von maximal 1.274 Euro. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.751,75 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen kommen jeweils 318,50 Euro hinzu (Stand 2020).
Tipp: Versicherte, die diese Einkommensgrenzen leicht überschreiten, bekommen zwar keinen Festzuschuss von 100 Prozent wie im normalen Härtefall, jedoch oftmals einen erhöhten Festzuschuss („gleitende Härtefallregelung“), der von der gesetzlichen Krankenkasse individuell berechnet wird. Wie hoch die Bezuschussung in einem solchen Fall ausfällt, hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Betroffene Patienten sollten sich direkt an ihre Krankenkasse wenden. - Versicherte, die Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Kriegsopferfürsorge oder Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen.
- Personen, bei denen ein Träger der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge die Kosten der Unterbringung im Heim oder einer ähnlichen Einrichtung übernimmt.