Bonusheft
Ein gut gepflegtes Bonusheft bringt weitere Zuschüsse - auch in der elektronischen Variante: Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema!
Gut gepflegtes Bonusheft bringt weitere Zuschüsse
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ihrer mitversicherten Familienangehörige sollten ihr Bonusheft gut führen und bei jedem Zahnarztbesuch mitbringen und vorzeigen. Denn so lässt sich bares Geld sparen. Schließlich können sich Patienten, die ein gut gepflegtes Bonusheft vorweisen, erhöhte Zuschüsse für ihren Zahnersatz sichern. Dazu zählen Kronen genauso wie Brücken und Zahnprothesen.
So geht’s: Geld sparen mit dem Bonusheft
Je nach Befund erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten einen Festzuschuss für vertragszahnärztliche Versorgungen mit Zahnersatz. Patientinnen und Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Versicherte die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent. Das sind beim Bonus nach fünf Jahren zehn Prozentpunkte und beim Bonus nach zehn Jahren zusätzlich noch einmal fünf Prozentpunkte mehr Festzuschuss. Bei einer Brücke kann der Zuschuss dadurch deutlich über 100 Euro höher liegen (siehe die nachfolgende Beispielrechnung).
Zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des Zehnjahreszeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben bei ausreichender Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum die Patientin oder der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung kommen konnte. Bei einem fehlenden Eintrag, der nicht ausreichend begründet werden kann, gilt die Ausnahme nicht. Die Ausnahmeregelung greift nur für den Bonus nach zehn Jahren, wobei immer eine lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens fünf Jahre unmittelbar vor der Behandlung nachgewiesen werden muss. Davon unabhängig ist ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 von Gesetzes wegen sowohl für den Bonusanspruch nach fünf als auch für den Bonusanspruch nach zehn Jahren unschädlich (Corona-Pandemie).
Den verbleibenden Anteil der Kosten, der nicht vom Festzuschuss gedeckt ist, müssen die Patienten selbst übernehmen. Kinder und Jugendliche von sechs bis 17 Jahren müssen einmal pro Kalenderhalbjahr zur Vorsorgeuntersuchung in die Zahnarztpraxis kommen. Eine Eintragung der wahrgenommenen Untersuchungen im Bonusheft kann ab dem zwölften Lebensjahr erfolgen.
Eine Beispielrechnung (mit ungefähren Zahlen)
Eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung: Ein fehlender Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden. Der Festzuschuss liegt in diesem Fall bei angenommenen 655 Euro. Belegt das Bonusheft den Zahnarztbesuch über fünf Jahre, liegt der erhöhte Festzuschuss bei 764 Euro, sind zehn Jahre belegt, zahlt die Krankenkasse sogar 819 Euro zu (alle zuvor genannten Zahlen sind jeweils gerundet). Damit erhält ein Patient mit gut gepflegtem Bonusheft in dieser Beispielrechnung bis zu 164 Euro (gerundet) mehr an Zuschüssen von seiner Krankenkasse.
Doch wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann nicht nur bares Geld für spätere Behandlungen sparen, er tut damit zugleich viel dafür, um die Gesundheit seiner Zähne zu schützen. Denn der Zahnarzt hat viele Tipps zur individuellen häuslichen Zahnpflege und reinigt die Zähne auf Wunsch gründlich durch eine Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Elektronisches Bonusheft
Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) seit 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten ist. Das elektronische Bonusheft bietet die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden. Vorteile des eBonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern, oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden.
Informationen zum Bonusheft
Weiterführende Informationen zum Thema Bonusheft stellt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zur Verfügung: