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Kostenerstattung

Gesichert für alle:
eine gute zahnmedizinische Versorgung

In Deutschland ist für alle Menschen – ganz unabhängig von ihrem Einkommen – eine gute zahnmedizinische Versorgung sichergestellt. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist. Wer Beschwerden hat, bekommt die Behandlung, die er braucht.

Es gibt allerdings Therapien, die nicht oder nur zum Teil von den Krankenversicherungen bezahlt werden. Der Patient muss in diesen Fällen einen Eigenanteil übernehmen bzw. die Kosten ganz tragen, wenn eine Leistung nicht Teil des Erstattungskatalogs der Krankenkassen ist. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt und lassen Sie sich informieren.

Welche Kosten die Kassen übernehmen, welche nicht

Grundsätzlich gilt: Der Leistungsumfang zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist unterschiedlich! Welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, ist genau definiert und in allen Bereichen der Zahnmedizin streng geregelt. Sicher ist: Viele Basisleistungen werden von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Einige individuelle, besonders aufwendige Behandlungen allerdings nicht. Doch dank der so genannten Mehrkostenregelung bei z. B. Füllungen bzw. der Festzuschüsse tragen die gesetzlichen Krankenkassen immerhin noch einen Teil der Kosten. Bei einem korrekt geführten Bonusheft kann dieser sich sogar noch deutlich erhöhen. Nicht wenigen Patienten ist der Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht umfänglich genug. Sie schließen darum nicht selten eine private Zusatzversicherung ab, um ihren Eigenanteil abzudecken oder ihn so niedrig wie möglich zu halten.

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