Heil- und Kostenplan
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Heil- und Kostenplan: das steckt dahinter
Wenn ein gesetzlich krankenversicherter Patient eine Krone, Brücke oder eine Zahnprothese benötigt, muss die Behandlung auf dem sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP) beantragt werden. Dieser wird vom Zahnarzt ausgefüllt und aus ihm geht hervor, wie die Behandlung genau erfolgen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen – auch für den Patienten. Der HKP dient so der Krankenkasse als Entscheidungsgrundlage dafür, wie hoch der Zuschuss bzw. der Eigenanteil für den Patienten ausfällt.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bietet eine genaue Erläuterung der einzelnen Teile und Abschnitte des Heil- und Kostenplans für Patienten im Internet. Patienten mit weitere Fragen können sich jederzeit auch an die Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder der Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Dort gibt es eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten.