Festzuschüsse und Mehrkostenregelung
Hier erfahren Sie, welche Kosten die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnfüllungen und bei Zahnersatz übernimmt und in welchen Fällen gesetzlich Versicherte mit ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin eine Mehrkostenvereinbarung abschließen können.

Zahnfüllungen: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind genau geregelt und auf die ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Versorgung begrenzt (Regelversorgung). Bei Zahnfüllungen trägt die Krankenkasse für den sichtbaren Frontzahnbereich die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen (Einschichttechnik). Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- sowie Unterkiefers. Für den Seitenzahnbereich sieht die gesetzliche Versorgung selbstadhäsive Füllungsmaterialien wie Glasionomerzemente vor. Individuell gewünschte, aufwendigere zahnmedizinische Leistungen werden von der Kasse nicht übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Kompositrestaurationen via Klebe- und Mehrschichttechnik im Seitenzahnbereich. Komposit ist ein langlebiges, zahnfarbenes Füllungsmaterial, das direkt in das Loch im Zahn eingebracht wird. Die Vorbereitung des Zahnes und auch das Einbringen des Materials über die Klebe- und Mehrschichttechnik erfordert eine umfangreiche Behandlung mit besonderen Instrumenten, die deutlich über die Regelversorgung hinausgeht. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt jedoch auch in diesen Fällen die Kosten auf dem Niveau der Regelversorgung. Die Mehrkosten muss der Patient selbst übernehmen. Der Austausch intakter Füllungen auf Wunsch des Patienten ist prinzipiell ebenfalls eine Privatleistung. Weitere Informationen zum Thema Zahnfüllungen erhalten Sie hier auf unseren Seiten.
Vor der Behandlung: Mehrkostenvereinbarung abschließen
Hat der Patient sich für eine Behandlung entschieden, für die er einen Teil der Kosten selbst übernimmt, schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt der Patient mit seiner Unterschrift, dass er die Kosten für den Mehraufwand seiner Behandlung selbst trägt. Der Zahnarzt rechnet mit der Krankenkasse die Leistungen ab, die dem Patienten gemäß der Regelversorgung zustehen. Über die darüberhinausgehenden Leistungen erhält der Patient vom Zahnarzt eine Rechnung.
Festzuschüsse für Zahnersatz
Für Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse genau festgelegte Beträge als Festzuschüsse. Die Höhe des Festzuschusses liegt dabei – egal wie ein Patient sich behandeln lässt – bei grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Kosten, die über den gesetzlich geregelten Erstattungsbetrag hinausgehen, muss jeder Patient selbst tragen (Eigenanteil). Der Festzuschuss erhöht sich bei einer regelmäßigen Teilnahme an den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen, die mit dem Bonusheft nachgewiesen werden kann. Lesen Sie mehr dazu unter Leistungen gesetzlicher Krankenkassen.