Vorbeugung

Zahnprobleme im Urlaub

Wer freut sich nicht auf den wohlverdienten Sommerurlaub. Doch Zahnschmerzen können die Urlaubsstimmung gründlich verderben. Damit Zahnbeschwerden im Urlaub gar nicht erst auftreten, kann man vorbeugen.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
05.07.2024
Quelle: proDente e. V.
Ein karibischer Traumstrand. © icemanphotos – stock.adobe.com

Was man zur Reisevorbereitung und vor Ort tun kann

Fernab von der gewohnten Krankenversorgung sind Zahnschmerzen besonders unangenehm und ärgerlich. Vorbeugung ist besser. Zu empfehlen ist daher, schon einige Zeit vor Reisebeginn zu einer Kontrolluntersuchung in die Zahnarztpraxis zu gehen. Beim Zahnarztbesuch zwecks Zahncheck vor der Urlaubsreise

  • kann Karies bereits im Anfangsstadium beseitigt werden,
  • werden Füllungen auf Schäden und Lockerung geprüft,
  • werden Ablagerungen und Zahnstein entfernt, damit keine Zahnfleischentzündungen entstehen können.

Kostenloser Sprachführer von proDente

Sollte der Zahnwehteufel am Urlaubsort dennoch zuschlagen, gibt es Tipps und Hilfsmittel, um einen Zahnarztbesuch im Ausland trotz sprachlicher Barrieren erfolgreich zu meistern. Erster Ansprechpartner für Urlauber mit Zahnschmerzen ist in den meisten Fällen die Rezeption des Hotels oder die Reiseleitung. Auch haben viele Krankenkassen ein Notruf-Telefon eingerichtet, bei dem ein Kontakt zu einem deutschsprachigen Zahnarzt recherchiert werden kann.

Damit im Notfall die Sprache eine Behandlung nicht erschwert, hilft der kostenlose Sprachführer der Initiative proDente weiter. Er dient als Verständigungshilfe beim Zahnarztbesuch im Ausland und beinhaltet Formulierungen über akute Zahnbeschwerden und Vorerkrankungen in Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch. Mit Hilfe der Beispielsätze können Patienten auch erfragen, wie sie sich nach einer Behandlung verhalten sollen. Patienten können den Sprachführer kostenfrei auf den Internetseiten von proDente bestellen.

Weitere Tipps

Zur Reisevorbereitung und für die Nothilfe vor Ort sollte man Folgendes beherzigen:

  • Es ist zu empfehlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen und die Auslands-Notruf-Telefonnummer Ihrer Krankenkasse oder Kontaktadressen für den Notfall vor Ort zu notieren. Ratsam ist auch, vorab zu recherchieren, wo sich in der Nähe Ihres Urlaubsdomizils eine Zahnarztpraxis befindet. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten mit der Europäischen Kranken-
    versicherungskarte im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung die medizinisch notwendige Versorgung (siehe Infobox links unten).
  • Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, darunter unter anderem auch Medikamente gegen Schleimhautreizungen und -entzündungen im Mundbereich.
  • Auch im Urlaub sollten Sie auf keinen Fall auf die tägliche Mundhygiene verzichten. Zu einem vollständigen Reisegepäck gehören daher Zahnbürste, Zahnpasta und Produkte zur Zahnzwischenraumreinigung wie z. B. Zahnzwischenraumbürsten oder Zahnseide. Zahnseide gibt es in praktischen kleinen Systemen zum Aufrollen oder als Zahnseidesticks.
  • Für die Zahnpflege zwischendurch lässt sich ein Reisezahnbürstenset leicht überall hin mitnehmen, außerdem kann man auch Zahnseide, ein kleines Fläschchen einer medizinischen Mundspüllösung und eventuell zuckerfreies Kaugummi immer mit dabei haben.
  • Spätestens nach sechs bis acht Wochen sollte man regelmäßig die Zahnbürste wechseln. Wenn Ihr letzter Zahnbürstenwechsel so lange oder länger zurückliegt, nehmen Sie lieber eine neue Zahnbürste mit auf die Reise. Versäumen Sie es nicht, einen ausreichenden Vorrat der von Ihnen bevorzugten Zahnpastamarke mitzunehmen, damit Ihnen im Urlaub nicht die Zahncreme ausgeht. 
  • Last, but not least sollten Sie ebenfalls daran denken, Ihre Prothesen, Spangen und die dazugehörigen Reinigungsmittel mit in den Urlaub zu nehmen.

Sprachführer von proDente

Für den Zahnarztbesuch im Ausland gibt es den kostenlosen Sprachführer von proDente.

Europäische Krankenversicherungskarte

Gesetzlich Krankenversicherte können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung europaweit ambulant oder stationär behandelt werden und erhalten dann die medizinisch notwendige Versorgung. Die Karte gilt für die öffentliche Gesundheitsversorgung (Arzt/Krankenhaus), jedoch nicht für private Gesundheitsdienstleister. Sie ist in allen Ländern der EU sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien gültig. Bei gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und muss daher nicht extra beantragt werden. In Ländern außerhalb der EU ist eine gesonderte Reiseversicherung ratsam. Genauere Auskunft über Leistungen und Zusatzversicherungen kann die eigene Krankenversicherung geben.

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