Kinder und Zähne

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

Alle Eltern kennen das „Gelbe Heft“. Ausgehändigt zur Geburt, werden im Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) die Ergebnisse aller ärztlichen U-Untersuchungen eingetragen. Seit Januar 2026 werden ebenfalls die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ dokumentiert.
Von KZBV
Erstellt am 05.01.2025
Ein Zahnarzt schaut behutsam in den Mund eines kleinen Kindes, das von seiner Mutter im Arm gehalten wird. © Drobot Dean – stock.adobe.com

Ein neues Kapitel: Zahnärztliche Früherkennung im „Gelben Heft“

Dem „Gelben Heft“ kommt eine wesentliche Rolle im Rahmen der medizinischen Vorsorge als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu. Entsprechend hoch ist die Teilnahmequote an den ärztlichen U-Untersuchungen. Sie liegt im Schnitt bei über 95 Prozent. Umso wichtiger ist es, dass seit Januar 2026 das gelbe Kinderuntersuchungsheft, in dem bislang ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erfasst wurden, um mehrere zahnärztliche Dokumentationsseiten erweitert worden ist. Jetzt werden auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert und mit Z1 bis Z6 benannt. Damit wird ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Vorsorge aufgeschlagen.

Grundstein für lebenslange Zahn- und Mundgesundheit legen

Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6  im „Gelben Heft“ wird Folgendes erreicht:

  • Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht, um möglichst alle Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zu erreichen.
  • Die Termine für die ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird gestärkt. 

Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten.

Ziel ist eine möglichst breite Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen – insbesondere der 2019 eingeführten drei Untersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und vollendeten 34. Lebensmonat – zur Verhinderung frühkindlicher Karies. Dies ist vor allem deshalb so wichtig, als dass gerade in diesem Alter der Grundstein für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit gelegt wird. Frühkindliche Karies zählt zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkindalter und kann negative Auswirkungen auch auf die Mundgesundheit im späteren Kindes- und sogar Erwachsenenalter haben.

Zahnärztlicher Kinderpass in Nordrhein

Der „Zahnärztliche Kinderpass“ der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein mit vielen hilfreichen Informationen für Eltern von Kindern bis zum Schuleintritt kann neben dem neuen „Gelben Heft“ als wichtige Ergänzung weiterhin verwendet werden.

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