Kinder und Zähne

Prophylaxeleistungen der gesetzlichen Kassen ab dem 6. Lebensjahr

Mit dem Schulstart beginnt auch der Zahnwechsel. Die bleibenden Zähne brechen nach und nach durch. Jetzt ist es für die Eltern wichtig zu wissen, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung speziell für die 6- bis 17-Jährigen ein eigenes Individualprophylaxe-Programm vorsieht.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 01.09.2025
Vier aufeinandergestapelte Holzwürfel mit den Buchstaben A, B undC. © Sandra – stock.adobe.com

Umfassendes Zahnvorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche

Ab dem sechsten Geburtstag können Kinder einmal pro Kalenderhalbjahr in einem zeitlichen Abstand von mindestens vier Monaten zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen. Es ist unbedingt zu empfehlen, diese zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr wahrzunehmen und den Zahnarzt nicht erst dann aufzusuchen, wenn Beschwerden aufgetreten sind. Das Individualprophylaxe-Programm der gesetzlichen Krankenversicherung für 6- bis 17-Jährige umfasst außerdem

  • die Untersuchung und Bestimmung der Kariesanfälligkeit,
  • Tipps zur Verbesserung der Mundhygiene,
  • die Information von Kindern und Eltern über die möglichen Ursachen von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen,
  • wertvolle Hinweise für die tägliche Zahnpflege und zahngesunde Ernährung,
  • die Auftragung von Fluoridkonzentraten zum Schutz der Zähne auf den Zahnschmelz und
  • die Versiegelung der Backenzähne zum Schutz gegen Karies (Fissurenversiegelung). Mit der Versiegelung der gefurchten Kauflächen (Fissuren) der neuen Backenzähne werden die Fissuren wirksam und dauerhaft vor Karies geschützt.

Ab dem zwölften Lebensjahr erhalten Jungen und Mädchen von ihrem Zahnarzt ein Bonusheft. Das wird bei jedem Vorsorgebesuch abgestempelt. Sollte trotz Prophylaxe dann doch einmal eine Krone erforderlich werden, kann ein vollständiges Bonusheft bares Geld wert sein, denn die Krankenkasse honoriert eine regelmäßige Vorsorge mit einem höheren Zuschuss.

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