Risiko für Zahnfleischrückgang und Krebserkrankungen
Eigentlich ist ihr Verkauf in Deutschland verboten. Dennoch greifen immer mehr Jugendliche zu „Pouches“, kleinen Beuteln, die Nikotin enthalten und in verschiedenen Aroma-Varianten erhältlich sind. Für junge Menschen liegt jeder Gedanke an Zahnprobleme oder gar Zahnverlust meist noch in weiter Ferne. Bei ihnen steht deshalb vor allem der Genussfaktor der Beutel hoch im Kurs.
Führende Zahnmediziner in Deutschland weisen jedoch darauf hin, dass der regelmäßige Konsum von „Pouches“ schädliche Folgen für den gesamten Mundraum, also für Zähne, Zahnfleisch und Mundschleimhäute hat. Obwohl keine Rauchentwicklung vorliegt – Nikotinbeutel werden nicht geraucht, sondern in den Mund genommen und zwischen Zahnfleisch und Lippen gelegt –, verändert er in der Mundhöhle den pH-Wert, stört das Säure-Basen-Gleichgewicht und kann das Gewebe reizen. Entzündungen und Zahnfleischrückgang sind häufige Folgen.
Tabak oder andere Substanzen, wie sie in Zigaretten vorkommen, sind nicht in den „Pouches“ enthalten, aber eben das Nervengift Nikotin, das über die Mundschleimhaut sehr schnell in den Körper aufgenommen wird. Die Beutel werden zudem oft lange Zeit im Mund behalten, was die Schleimhaut unter Dauerstress setzt. Das zeigt Wirkung: In Schweden, wo die Beutel unter dem Namen „Snus“ weit verbreitet sind, wurde bereits ein deutlicher Rückgang des Zahnfleischs vor allem bei jungen Männern beobachtet. Weil das Nikotin außerdem über die Speiseröhre in Magen und Darm gelangt, besteht für diese Körperregionen ein erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen.
Hohe Suchtgefahr und leicht zu beschaffen
Der Nikotingehalt der Beutel ist oftmals hoch. Da dieses Gift schnell abhängig macht, ist die Suchtgefahr erheblich, zumal die kleinen „Pouches“ sehr diskret konsumiert werden können, weil kein Rauch und kein Geruch entsteht. Es gibt sie außer mit klassischem Tabakgeschmack auch in Geschmacksrichtungen wie beispielsweise Frucht, Minze und Lakritz, die besonders Jugendliche ansprechen. Medziner warnen aus diesen Gründen davor, das Suchtpotenzial der kleinen Beutel vor allem für junge Menschen nicht zu unterschätzen.
Nikotinbeutel fallen nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz, sondern gelten als neuartige Lebensmittel, die nach EU-Recht nur bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Verkauf von Nikotinbeuteln ist in Deutschland folgerichtig nicht erlaubt. In einigen Ländern der Europäischen Union und über Online-Kanäle sind die „Pouches“ jedoch bedauerlicherweise frei erhältlich.
Schädliche Nikotinbeutel
Pressemitteilung des IZZ
Zur Pressemitteilung des Informationszentrums Zahn- und Mundgesundheit zum Thema Nikotinbeutel gelangen Sie über nachfolgenden Link. Das IZZ ist eine Einrichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.