Unterstützung für Eltern
Seit Januar 2026 gehören die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell zum „Gelben Heft“ – dem gelben Kinderuntersuchungsheft, das Sie bereits vom Kinderarzt kennen. Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Geburtstag hat Ihr Kind Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und als Z1 bis Z6 bezeichnet werden. Das Heft enthält neben den Dokumentationsmöglichkeiten auch wertvolle Informationen für Eltern sowie Grafiken zu Zahndurchbruchszeiten.
Damit wird die zahnärztliche Vorsorge für die jüngsten Patientinnen und Patienten stärker sichtbar – für Eltern ebenso wie für Kinderärzte und Zahnarztpraxen. Ziel ist es, möglichst viele Kinder frühzeitig zu erreichen und insbesondere frühkindliche Karies zu verhindern. Denn gerade in den ersten Lebensjahren wird der Grundstein für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit gelegt.
Um Ihnen als Eltern die Orientierung zu erleichtern, bietet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein jetzt einen neuen Online-Lebensmonate-Rechner an. Nach Eingabe des Geburtsdatums des Kindes werden die jeweiligen Untersuchungszeiträume der Z-Untersuchungen automatisch berechnet und übersichtlich dargestellt. Die Ergebnisse lassen sich zudem bequem ausdrucken. Mit nur wenigen Klicks sehen Sie sofort, welcher Zahnarzttermin für Ihr Kind als Nächstes ansteht – einfach Geburtsdatum des Kindes eingeben.