Kinder und Zähne

Neuer Service: der Lebensmonate-Rechner

Seit Januar 2026 werden im „Gelben Heft“, dem gelben Kinderuntersuchungsheft, das Eltern zur Geburt eines Kindes erhalten, auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingetragen. Mit dem neuen Lebensmonate-Rechner der nordrheinischen Kassenzahnärzte finden Sie schnell heraus, wann der nächste Zahnarzttermin für Ihr Kind ansteht.
Von Patrick Deckers | Anne Schwarz
Erstellt am 18. Mai 2026
Quelle: KZV Nordrhein
Ein Baby hält vor einem Badezimmerspiegel eine Zahnbürste in der Hand und hat sie in den Mund gesteckt, die Mutter beobachtet es. © Oksana Kuzmina – stock.adobe.com

Unterstützung für Eltern

Seit Januar 2026 gehören die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell zum „Gelben Heft“ – dem gelben Kinderuntersuchungsheft, das Sie bereits vom Kinderarzt kennen. Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Geburtstag hat Ihr Kind Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und als Z1 bis Z6 bezeichnet werden. Das Heft enthält neben den Dokumentationsmöglichkeiten auch wertvolle Informationen für Eltern sowie Grafiken zu Zahndurchbruchszeiten.

Damit wird die zahnärztliche Vorsorge für die jüngsten Patientinnen und Patienten stärker sichtbar – für Eltern ebenso wie für Kinderärzte und Zahnarztpraxen. Ziel ist es, möglichst viele Kinder frühzeitig zu erreichen und insbesondere frühkindliche Karies zu verhindern. Denn gerade in den ersten Lebensjahren wird der Grundstein für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit gelegt.

Um Ihnen als Eltern die Orientierung zu erleichtern, bietet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein jetzt einen neuen Online-Lebensmonate-Rechner an. Nach Eingabe des Geburtsdatums des Kindes werden die jeweiligen Untersuchungszeiträume der Z-Untersuchungen automatisch berechnet und übersichtlich dargestellt. Die Ergebnisse lassen sich zudem bequem ausdrucken. Mit nur wenigen Klicks sehen Sie sofort, welcher Zahnarzttermin für Ihr Kind als Nächstes ansteht – einfach Geburtsdatum des Kindes eingeben.

   

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Zahnärztliche Früherkennung im „Gelben Heft“

Alle Eltern kennen das „Gelbe Heft“. Ausgehändigt zur Geburt, werden im Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) die Ergebnisse aller ärztlichen U-Untersuchungen eingetragen. Seit Januar 2026 werden ebenfalls die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ dokumentiert.

Gesetzliche Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche

Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen sieht Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis für Kinder von sechs Monaten bis zum Eintritt ins Schulalter vor. Für Sechs-bis 17-Jährige schließt sich ein spezielles Programm der Individualprophylaxe an.