Erweitertes Leistungsspektrum
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können oft nicht mehr eigenverantwortlich für ihre Mundhygiene sorgen, die im Schnitt schlechter als die der übrigen Bevölkerung ist. Das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist bei diesen Patienten besonders hoch. Daher ist es umso wichtiger, dass sie eine regelmäßige und gezielte zahnmedizinische Versorgung erhalten, um auf dieser Grundlage Zahnerkrankungen umfassend zu vermeiden. Die Kassenzahnärzte haben daher speziell für ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versorgungskonzepte entwickelt, so dass das Leistungsspektrum für diese Patientengruppe in den vergangenen Jahren erheblich erweitert wurde.
Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige, die gesetzlich krankenversichert sind, haben dadurch einen verbindlichen Rechtsanspruch auf folgende zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen, die entweder in der Zahnarztpraxis oder bei einer aufsuchenden Betreuung durch einen Zahnarzt zu Hause und in Einrichtungen durchgeführt werden können:
- eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus,
- die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege,
- eine Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene,
- Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit und
- die Entfernung harter Zahnbeläge einmal im Kalenderhalbjahr.
Diese Leistungen können zusätzlich zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Zudem sollen Pflegepersonen oder Personen, die die Betroffenen unterstützen, in die Aufklärung und in die Erstellung des Pflegeplans mit einbezogen werden. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen sowie Erkrankungen der Mundschleimhaut zu senken.
Verbesserung der Lebensqualität
Erklärtes Ziel der Zahnärzte ist, durch die Verbesserung der zahnmedizinischen Vorsorge eine gesteigerte Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Eine verbesserte Mundgesundheit ist dabei nicht nur von zentraler Bedeutung für das Essen und Sprechen, sondern ebenso für den Erhalt der Allgemeingesundheit! Das wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die soziale Teilhabe aus. Dass Menschen dieser Patientengruppen die besonderen Vorsorgemaßnahmen annehmen, ist vor allem vor dem Hintergrund unserer immer älter werdenden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, die in Pflegeeinrichtungen, aber auch im häuslichen Umfeld betreut werden, besonders wichtig.
Erfolgreiches Versorgungskonzept
Ein im Januar 2025 von der Bundesvereinigung der deutschen Kassenzahnärzte veröffentlichter Bericht zeigt, dass dieser Ansatz erfolgreich ist und die Inanspruchnahme dieser besonderen Vorsorgeleistungen kontinuierlich steigt. Die Leistungen stehen sowohl im Rahmen der aufsuchenden Betreuung als auch in den Praxen für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für Versicherte, die Eingliederungshilfe erhalten, zur Verfügung.
Die Zahl der Besuche von Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung lag 2023 bei rund 1,04 Millionen, was einem deutlichen Anstieg um rund 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht und damit einen neuen Höchststand darstellt. Fast zwei Drittel davon entfielen auf die aufsuchende Betreuung in Pflegeeinrichtungen, für die die Einrichtungen mit Zahnärzten einen sogenannten Kooperationsvertrag abschließen. Die Zahl dieser Verträge ist 2023 im Vergleich zum Vorjahresniveau ebenfalls, und zwar um 5,7 Prozent gestiegen.
Die Kassenzahnärzte behalten ihre Patienten mit Pflegebedarf und Behinderungen auch weiterhin im Blick. Das zeigt ihre Forderung an die künftige Bundesregierung, die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit von Kooperationsverträgen zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) auszuweiten.
Weiterführende Informationen mit Video
Ausführliche Erklärungen sowie ein Video zu den besonderen zahnärztlichen Versorgungsangeboten für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung finden Sie auf einer speziellen Themenseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.