Kinder und Zähne

Gesetzliche Zahnvorsorge für kleine Patienten

Fluoridlack ist jetzt auch ab dem 34. Lebensmonat unabhängig vom Kariesrisiko Kassenleistung.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 04.06.2024
Quelle: KZBV
Ein Zahnarzt schaut behutsam in den Mund eines kleinen Kindes, das von seiner Mutter im Arm gehalten wird. © Drobot Dean – stock.adobe.com

Neben der sorgfältigen Kinderzahnpflege zu Hause sind die gesetzlichen Vorsorgeleistungen für Kinder ein grundlegender Baustein für die lebenslange Erhaltung ihrer Mundgesundheit. Das gesetzliche Leistungsangebot sieht dabei für Kinder bis zum Eintritt ins Schulalter, Früherkennungsuntersuchungen und spezielle Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis vor. Bereits mit dem Durchbruch des ersten Milchzahns an im Alter von ungefähr sechs Monaten ist es auch Zeit für die erste zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Bis zum Erreichen des sechsten Geburtstags schützen insgesamt sechs Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung schon die kleinsten Patienten effektiv vor Karies und Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich. Hier die Leistungen im Überblick:

   

Sie sehen eine Tabelle zu den Früherkennungsuntersuchungen. © KZVNR

Fluoridlack: unabhängig vom Kariesrisiko Kassenleistung

Außerdem ist das Auftragen von Fluoridlack bei Kindern vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat unabhängig vom individuellen Kariesrisiko zweimal pro Kalenderhalbjahr Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bisher war zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung für die Behandlung mit Fluoridlack. Mit dem 24. April 2024 ist diese Einschränkung weggefallen.

Fluoride härten den Zahnschmelz und machen ihn widerstandsfähiger gegen Karies. Fluoridlack ist somit ein wirksamer Kariesschutz. Zahnmediziner empfehlen Eltern, diese Leistung unbedingt in Anspruch zu nehmen. Die Anwendung von weiteren Fluoridierungsmitteln zur Kariesvorbeugung wie Fluoridtabletten oder fluoridiertem Speisesalz sollte nur in Absprache mit dem Zahnarzt erfolgen.

Auch nach dem 6. Geburtstag geht es mit der gesetzlichen Zahnvorsorge weiter: Für sechs- bis 17-Jährige Kinder und Jugendliche gehört ein altersgerechtes Programm der Individualprophylaxe zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Milchzähne sind wichtig!

Milchzähne sind wichtig als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Fallen Sie wegen Karies frühzeitig aus, kann es zu Fehlstellungen der nachwachsenden Zähne und Verschiebungen im ganzen Gebiss kommen. Sind Milchzähne von Karies befallen, besteht auch für die bleibenden Zähne ein erhöhtes Kariesrisiko.

Tipp für Eltern

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollten für Eltern und Kind genauso zur Vorsorgeroutine gehören wie die Untersuchungen beim Kinderarzt. Gehen Sie mit Ihren Sprösslingen daher schon vom ersten Zähnchen an regelmäßig zum Zahnarzt.

Frühkindliche Karies

Mit frühkindlicher Karies, auch „Early Childhood Caries“ genannt, wird die Milchzahnkaries bei Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter bezeichnet. Sie ist die häufigste chronische Erkrankung in diesem Alter – Vorbeugung ist wichtig!

Bei der KZBV gibt es weitere Informationen zum Thema.

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