Speichel sorgt für gesundes Mundklima
Geschätzt 60 bis 90 (!) Prozent aller Menschen mit Down-Syndrom leiden schon vor ihrem 35. Lebensjahr an einer schweren Form der Parodontitis. Die Ursache wird meist in einer mangelnden Speichelbildung gesehen, die mit dem Down-Syndrom einhergeht. Bekanntlich trägt Speichel viel zu einem gesunden Mundklima bei. Er spült Speisereste und Bakterien weg, neutralisiert die durch Mundbakterien entstandenen Säuren, remineralisiert die Zähne und verleiht ihnen so Widerstandskraft gegen Keime im Mund, die Karies und Parodontitis verursachen können. Diese Schutzfunktion ist bei einem Down-Syndrom durch den geringeren Speichelfluss deutlich eingeschränkt.
Störung der Speicheldrüsen ursächlich
Ein US-amerikanisches Forschungsteam der New York University hat sich auf die Suche nach den Ursachen für die verminderte Speichelbildung bei Menschen mit Down-Syndrom begeben. Die Forschenden konnten in einem Versuchsmodell biologische Mechanismen nachweisen, die möglicherweise für den verminderten Speichelschutz verantwortlich sind. Die Ergebnisse der Studie wurden im Wissenschaftsjournal „Cell Reports“ veröffentlicht und legen nahe, dass aller Wahrscheinlichkeit nach eine gestörte Kalzium-Signalübertragung in den Speicheldrüsen die Ursache für die verminderte Speichelbildung ist und im Rahmen einer Trisomie 21 deutlich verstärkte Entzündungsreaktionen des Zahnfleischs auftreten können.
Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Downsyndrom ist daher eine sorgfältige und regelmäßige Zahn- und Mundpflege sowie die Wahrnehmung aller gesetzlich vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis besonders wichtig. Daneben sollten sie auch auf ausreichendes Trinken achten – bitte am besten Wasser sowie ungesüßte, säurearme Getränke! –, um den Mundraum feucht zu halten und Speisereste und Bakterien wegzuspülen. Für Betroffene und Angehörige ist es außerdem gut zu wissen, dass Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige, die gesetzlich krankenversichert sind, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen haben. Für diese Patientengruppe sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen noch folgende Präventionsmaßnahmen vor, die entweder in der Zahnarztpraxis oder bei einer aufsuchenden Betreuung durch einen Zahnarzt zu Hause und in Einrichtungen durchgeführt werden können:
- eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus,
- die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege,
- eine Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene,
- Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit und
- die Entfernung harter Zahnbeläge einmal im Kalenderhalbjahr.
Zudem sollen Pflegepersonen oder Personen, die die Betroffenen unterstützen, in die Aufklärung und in die Erstellung des Pflegeplans mit einbezogen werden. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, das Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen sowie Erkrankungen der Mundschleimhaut zu senken.
Erhöhtes Parodontitisrisiko durch Down-Syndrom
Geringere Speichelproduktion
Zur Studie mit dem Titel „Dysregulated calcium signaling underlies hyposalivation and microbial dysbiosis in Down syndrome“ gelangen Sie unter nachfolgendem Link.